
Was Google sagt
Die Spamrichtlinien von Google nennen als Beispiel für Linkspam unter anderem:
- das Kaufen oder Verkaufen von Links zur Rankingmanipulation, einschließlich Zahlung mit Geld, Waren oder Dienstleistungen
- den Austausch von Produkten gegen Links, etwa kostenlose Produkte gegen einen Testbericht mit Link
- übermäßigen Linktausch
- Links in Gastbeiträgen und Artikelkampagnen mit optimierten Ankertexten
Bezahlte Links sind nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen aber mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" gekennzeichnet sein, damit sie keine Rankingwirkung entfalten. Ein gekennzeichneter bezahlter Link ist eine Werbeanzeige, ein ungekennzeichneter ein Verstoß.
Wie Google gekaufte Links erkennt
Google setzt seit einigen Jahren SpamBrain ein, ein KI-basiertes System zur Spamerkennung. Nach Angaben von Google erkennt es sowohl Websites, die Links kaufen, als auch solche, die Links verkaufen. Die Links werden dann neutralisiert.
Typische Muster, die auffallen:
- Websites mit Artikeln zu völlig unterschiedlichen Themen, jeweils mit einem kommerziellen Link
- Hinweise auf Werbeangebote, Preislisten oder Kontaktformulare für Gastartikel
- Netzwerke ähnlicher Websites mit gleichen Designs, Autoren oder Hosting
- ungewöhnlich schnelles Linkwachstum mit optimierten Ankertexten
- Links, über die niemand klickt
Welche Folgen drohen
| Folge | Beschreibung | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Entwertung | Die Links werden ignoriert, das Geld ist verloren | sehr häufig |
| Algorithmische Abwertung | Spam-Updates reduzieren die Sichtbarkeit | gelegentlich |
| Manuelle Maßnahme | ein Mitarbeiter von Google verhängt eine Maßnahme gegen die Website | seltener, aber schwerwiegend |
| Maßnahme gegen den Verkäufer | die verkaufende Website verliert die Fähigkeit, Linkkraft weiterzugeben | häufig bei bekannten Linkverkäufern |
Die häufigste Folge ist also nicht eine Abstrafung, sondern schlicht, dass die gekauften Links nichts bewirken. Das ist das eigentliche Problem: Viele Unternehmen zahlen über Jahre für Links, die keine Wirkung haben.
Was rechtlich gilt
Neben den Richtlinien von Google gibt es rechtliche Vorgaben. Nach deutschem Wettbewerbsrecht und dem Medienstaatsvertrag müssen bezahlte Inhalte als Werbung erkennbar sein. Ein gekaufter Artikel ohne Kennzeichnung kann als Schleichwerbung wettbewerbswidrig sein und Abmahnungen nach sich ziehen, für den Verkäufer wie für den Käufer. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Graubereiche
Produkttests
Wer Produkte an Blogger schickt, damit diese darüber berichten, erhält eine Gegenleistung. Google verlangt für solche Links die Kennzeichnung. Rechtlich ist der Beitrag meist als Werbung zu kennzeichnen, wenn eine Gegenleistung vorliegt.
Sponsoring
Wer einen Verein unterstützt und dafür auf dessen Website genannt wird, hat nach strenger Auslegung einen bezahlten Link. Google empfiehlt auch hier sponsored oder nofollow. In der Praxis setzen viele Vereine normale Links. Solche einzelnen, thematisch naheliegenden Links sind nach meiner Erfahrung selten ein Problem, eine bewusste Strategie daraus zu machen, ist es.
Mitgliedschaften
Einträge in Verbands- und Kammerverzeichnissen, für die ein Mitgliedsbeitrag gezahlt wird, gelten nicht als gekaufte Links, weil der Beitrag nicht für den Link, sondern für die Mitgliedschaft gezahlt wird.
Agenturen mit „Linkaufbau"
Viele Angebote für Linkaufbau bestehen im Kern aus Linkkauf. Wer eine Agentur beauftragt, sollte fragen, woher die Links stammen, und sich Beispiele zeigen lassen.
Warnzeichen bei Angeboten: feste Anzahl von Links zu festen Preisen, Angaben wie „DR 50+" als Verkaufsargument, keine Angaben zu den Quellen vor der Beauftragung, Garantien für Rankingverbesserungen, sehr niedrige Preise pro Link.
Bezahlte Kooperationen korrekt umsetzen
Es gibt legitime Gründe, für Sichtbarkeit auf fremden Websites zu zahlen, etwa Werbung auf einem Fachportal oder eine Kooperation mit einem Influencer. Korrekt umgesetzt:
- Der Beitrag ist als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet.
- Links sind mit
rel="sponsored"versehen. - Der Wert liegt in Reichweite, Besuchern und Markenwirkung, nicht in der Linkkraft.
Alternativen zum Linkkauf
| Methode | Beschreibung |
|---|---|
| Digital PR | Themen mit Nachrichtenwert an Medien |
| Linkbaits | verlinkenswerte Inhalte schaffen |
| Erwähnungen umwandeln | nicht verlinkte Nennungen in Links verwandeln |
| Partner und Verbände | bestehende Beziehungen nutzen |
| Broken Link Building | defekte Links durch eigene Inhalte ersetzen |
| Lokale Links | Vereine, Gemeinden, regionale Medien |
Die Methoden werden im Beitrag zum Linkbuilding ausführlich beschrieben.
Wenn bereits Links gekauft wurden
Viele Unternehmen haben in der Vergangenheit, oft über Agenturen, Links gekauft. Was tun?
- Die gekauften Links identifizieren, am besten anhand von Rechnungen und Berichten der Agentur
- Den Kauf beenden
- Prüfen, ob eine manuelle Maßnahme vorliegt
- Bei einem großen Umfang die Links entfernen lassen oder über das Disavow-Tool entwerten
- Den Aufbau auf seriöse Methoden umstellen
Noch Fragen?
Merkt Google wirklich jeden gekauften Link?
Nicht jeden. Aber die Erkennungsrate ist hoch und steigt. Und selbst unentdeckte Links stammen oft von Websites, die wenig Kraft weitergeben. Das Risiko-Nutzen-Verhältnis ist schlecht.
Ist Linktausch erlaubt?
Gelegentliche gegenseitige Verlinkung zwischen Partnern ist normal. Systematischer Linktausch mit dem Ziel, Rankings zu verbessern, verstößt gegen die Richtlinien.
Was ist mit Links auf eigenen Websites?
Eigene Websites untereinander zu verlinken, ist in Ordnung, wenn es für Nutzer sinnvoll ist. Ein Netzwerk von Websites nur zum Zweck der Linkweitergabe verstößt gegen die Richtlinien.